Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Alle Lieferungen und Leistungen der Firma Internet Mechanics erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bedingungen des Auftraggebers und abweichende Vereinbarungen gelten nur dann, wenn sie schriftlich vom Auftragnehmer ausdrücklich anerkannt werden. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch als Rahmenvereinbarung für alle weiteren Rechtsgeschäfte, auch wenn bei künftigem Vertragsabschluss darauf nicht nochmals Bezug genommen werden sollte.

2. Angebot und Abschluss

Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Mündliche Auskünfte und Zusagen sowie Angaben in Preislisten und Werbemedien gleich welcher Art sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Der Vertrag gilt erst als abgeschlossen, wenn der Auftragnehmer nach Eingang der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung abgesandt oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung begonnen hat. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluß. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch 8-tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden.

3. Preise

Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exkl. Umsatzsteuer. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder aufgrund innerbetrieblicher Abschlüsse oder andere, zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie Materialen, Energie, Transporte, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Preiserhöhungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt und gelten als akzeptiert, wenn der Kunde diesen nicht innerhalb von 4 Wochen schriftlich widerspricht. Der Widerspruch gilt als Kündigung.

4. Zahlungsbedingungen

Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungslegung netto ohne Skonto oder sonstige Abzüge fällig. Andere Zahlungsbedingungen gelten ausdrücklich nur dann, wenn von uns schriftlich bestätigt. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank zu verrechnen. Weiters ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Mahn-, Inkasso- und Rechtsanwaltsspesen zu bezahlen. Bei Verträgen über den Bezug von Dienstleistungen oder Dauerschuldverhältnisse sind wir auch ohne Nachfristsetzung berechtigt, den Zugriff auf das entsprechende Angebot zu sperren. Das Sperren hat keinen Einfluss auf die Zahlungsverpflichtung für ungekündigte Leistungszeiträume.

5. Vertragsdauer und Kündigung

Zwischen den Vertragsparteien abgeschlossene Verträge über den Bezug von Dienstleistungen oder sonstige Dauerschuldverhältnisse sind, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Beide Vertragspartner sind berechtigt, sofern nicht anders vereinbart, Verträge schriftlich unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist mit jedem Monatsende zu kündigen.

Ausnahmen:
  • Beim Webhosting beträgt die Mindestlaufzeit 3 Monate. Die Kündigung ist jeweils unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zu jedem Quartalsende möglich.
  • Die Mindestvertragsdauer für Server Housing beträgt 6 Monate. Eine Kündigung ist jeweils unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist mit jedem Monatsende möglich.


6. Liefertermin

Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten. Sie gelten jedoch nur annähernd und berechtigen den Kunden bei Lieferverzögerungen nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungs-, Irrtumsanfechtungs- und Schadenersatzansprüchen. Teillieferungen sind zulässig. Betriebsstörungen und Ereignisse höherer Gewalt und andere Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereiches, insbesondere auch Lieferverzögerungen und dergleichen seitens unserer Vorlieferanten berechtigen uns zur Verlängerung der Fristen.

Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. 7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren und Zubehörteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung uneingeschränktes Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber hat für diese Zeit für die ordnungsgemäße Instandhaltung (Wartung und Reparatur) auf seine Kosten zu sorgen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen vor restloser Bezahlung gelten als ausgeschlossen.
Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht ordnungsgemäß nach, so ist der Auftragnehmer jederzeit berechtigt, sein Eigentum auf Kosten des Auftraggebers zurückzuholen, zu dessen Herausgabe sich der Auftraggeber verpflichtet.

8. Erstellung von Software

Die Ausarbeitung individueller Organisationskonzepte und Programme erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Grundlage für die Erstellung von Individualsoftware ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die der Auftragnehmer gegen Kostenberechnung aufgrund der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet bzw. der Auftraggeber zur Verfügung stellt. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.
Wird die Entwicklung von Software geschuldet, erhält der Auftraggeber nur dann das uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht für das gesamte Ergebnis der durchgeführten Arbeiten wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Das Nutzungsrecht einer von der Firma Internet Mechanics entwickelten oder gelieferten Software umfaßt die Nutzung und die Vervielfältigung für den internen Gebrauch des Auftraggebers. Der Kunde darf Software im übrigen weder als Ganzes noch in Teilen Dritten zugänglich machen. Die Übergabe von Quellcode erfolgt ebenfalls nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Ändert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann der Auftragnehmer die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Auftraggebers oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit des Auftragnehmers angelaufenen Kosten und Spesen sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
Vom Auftraggeber gewünschte Schulungen und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt.

9. Gewährleistung

Mängelrügen sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Lieferung oder Leistung schriftlich geltend zu machen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung, aufgrund von Mängeln, ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Das Vorliegen eines Mangels berechtigt den Auftraggeber nicht, den Mangel selbst oder durch einen Dritten beheben zu lassen, sondern es ist dem Auftragnehmer vorher Gelegenheit zur Verbesserung in angemessener Frist zu geben. Bei termingerechter und gerechtfertigter Mängelrüge leistet der Auftragnehmer nach seiner Wahl kostenlose Mängelbehebung oder kostenlosen Ersatz der bemängelten Ware. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferung. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind unwesentliche Mängel, die die Funktionstauglichkeit des Produktes nicht beeinträchtigen bzw. Schäden aus betriebsbedingter Abnutzung und Verschleiß, aus unsachgemäßem Gebrauch, aus Bedienungsfehlern und fahrlässigem Verhalten des Auftraggebers.

10. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur, wenn den Mitarbeitern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen. Insbesondere sind jegliche Ansprüche bei Ausfall von Datenleitungen oder der Server ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Inhalt, Vollständigkeit, Aktualität usw. übermittelter oder abgefragter Daten, oder dafür daß sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt. Die Firma Internet Mechanics übernimmt keine Gewähr, dass die angebotenen Dienste immer zugänglich sind und dass auf den Rechnern von Internet Mechanics gespeicherte Daten immer erhalten bleiben.
Wir behalten uns vor, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn Informationen veröffentlicht werden, die öffentlich Anstoß erregen, Dritte verunglimpfen oder gegen geltendes Recht verstoßen bzw. unserem Empfinden widersprechen. Erotische und rechtswidrige Inhalte sind absolut unzulässig.
Soweit die Firma Internet Mechanics kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigungen eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
Vor Anschluss oder Transport von EDV-technischen Produkten bzw. vor Installation von Computerprogrammen ist der Kunde verpflichtet, den auf der Computeranlage bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu sichern, andernfalls er für verlorengegangene Daten sowie für alle damit zusammenhängenden Schäden die Verantwortung zu tragen hat.

11. Datenschutz

Der Auftragnehmer speichert alle Daten des Kunden soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks (auch zu Abrechnungszwecken) erforderlich ist. Diese Daten werden ohne schriftliche Zustimmung des Kunden nicht weitergegeben. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf den Servern gespeicherten Daten ist der Kunde selbst verantwortlich.
Der Kunde erklärt sich einverstanden, vom Auftragnehmer Werbung und Informationen betreffend Produkte und Services in angemessenem Umfang per E-Mail zu erhalten. Der Kunde kann diese Einverständniserklärung jederzeit schriftlich widerrufen.

12. Vertragsrücktritt

Aus wichtigen Gründen, insbesondere bei Eröffnung eines Konkursverfahrens über das Vermögen des Kunden oder bei Abweisung eines solchen mangels Masse behalten wir uns den Rücktritt vom geschlossenen Vertrag vor, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom geschlossenen Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so sind wir berechtigt, nach eigener Wahl entweder auf der Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, eine Stornogebühr in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages zu bezahlen.
Einzelheiten des Zusammenwirkens von Anwendern untereinander auf den Servern und im Netzwerk der Firma Internet Mechanics können im Wege einer Benutzerordnung geregelt werden. Verstöße gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen die Firma Internet Mechanics nach erfolgloser Abmahnung, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.

13. Gerichtsstand und Rechtsvorschriften

Zur Entscheidung sämtlicher Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt ohne Rücksicht auf den Streitwert ausschließlich das nach dem Sitz des Auftragnehmers (Linz) zuständige Gericht als vereinbart. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch.
Der Kunde verpflichtet sich, die österreichischen Gesetze auch im internationalen Datenverkehr über den Auftragnehmer einzuhalten. Der Kunde ist verschuldensunabhängig verantwortlich für sämtliche Aktivitäten, die von seinem Anschluss ausgehen.

14. Schlussbestimmungen

Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.
Eine Aufrechnung von behaupteten Gegenforderungen des Auftraggebers gegen Ansprüche des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Gegenforderung ist gerichtlich festgestellt oder vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt worden.
Der Auftraggeber ist bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform.




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