|
1. Allgemeines
Alle Lieferungen und Leistungen der Firma Internet Mechanics erfolgen ausschließlich auf
Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bedingungen des Auftraggebers
und abweichende Vereinbarungen gelten nur dann, wenn sie schriftlich vom Auftragnehmer
ausdrücklich anerkannt werden. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch als
Rahmenvereinbarung für alle weiteren Rechtsgeschäfte, auch wenn bei künftigem
Vertragsabschluss darauf nicht nochmals Bezug genommen werden sollte.
2. Angebot und Abschluss
Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Mündliche Auskünfte und Zusagen
sowie Angaben in Preislisten und Werbemedien gleich welcher Art sind freibleibend, sofern sie
nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Der Vertrag gilt erst als abgeschlossen, wenn der Auftragnehmer nach Eingang der Bestellung
eine schriftliche Auftragsbestätigung abgesandt oder mit der tatsächlichen
Leistungserbringung begonnen hat. Auch das Absenden der vom Kunden
bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluß. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der
Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch 8-tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran
gebunden.
3. Preise
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exkl. Umsatzsteuer.
Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder
aufgrund innerbetrieblicher Abschlüsse oder andere, zur Leistungserstellung notwendige
Kosten wie Materialen, Energie, Transporte, Finanzierung etc. verändern, so sind wir
berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Preiserhöhungen werden dem Kunden schriftlich
mitgeteilt und gelten als akzeptiert, wenn der Kunde diesen nicht innerhalb von 4 Wochen
schriftlich widerspricht. Der Widerspruch gilt als Kündigung.
4. Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungslegung netto ohne Skonto oder sonstige Abzüge fällig.
Andere Zahlungsbedingungen gelten ausdrücklich nur dann, wenn von uns schriftlich
bestätigt. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Auftragnehmer
berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen. Für
Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem
Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank zu verrechnen. Weiters ist der Kunde verpflichtet,
sämtliche Mahn-, Inkasso- und
Rechtsanwaltsspesen zu bezahlen. Bei Verträgen über den Bezug von Dienstleistungen
oder Dauerschuldverhältnisse sind wir auch ohne Nachfristsetzung berechtigt, den Zugriff
auf das entsprechende Angebot zu sperren. Das Sperren hat keinen Einfluss auf die
Zahlungsverpflichtung für ungekündigte Leistungszeiträume.
5. Vertragsdauer und Kündigung
Zwischen den Vertragsparteien abgeschlossene Verträge über den Bezug von Dienstleistungen
oder sonstige Dauerschuldverhältnisse sind, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte
Zeit abgeschlossen. Beide Vertragspartner sind berechtigt, sofern nicht anders vereinbart,
Verträge schriftlich unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist mit jedem
Monatsende zu kündigen.
Ausnahmen:
- Beim Webhosting beträgt die Mindestlaufzeit 3 Monate. Die Kündigung ist
jeweils unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zu jedem Quartalsende möglich.
- Die Mindestvertragsdauer für Server Housing beträgt 6 Monate. Eine
Kündigung ist jeweils unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist mit jedem
Monatsende möglich.
6. Liefertermin
Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung)
möglichst genau einzuhalten. Sie gelten jedoch nur annähernd und berechtigen den Kunden
bei Lieferverzögerungen nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungs-,
Irrtumsanfechtungs- und Schadenersatzansprüchen. Teillieferungen sind zulässig.
Betriebsstörungen und Ereignisse höherer Gewalt und andere Ereignisse außerhalb
unseres Einflussbereiches, insbesondere auch Lieferverzögerungen und dergleichen seitens
unserer Vorlieferanten berechtigen uns zur Verlängerung der Fristen.
Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch
werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei
werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen
Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht-
und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden nach
Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt.
Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser
Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von
0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten
und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir
berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen,
mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu
verwerten.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren und Zubehörteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
uneingeschränktes Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber hat für diese Zeit
für die ordnungsgemäße Instandhaltung (Wartung und Reparatur) auf seine Kosten zu sorgen.
Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen vor restloser Bezahlung gelten als ausgeschlossen.
Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht ordnungsgemäß nach, so
ist der Auftragnehmer jederzeit berechtigt, sein Eigentum auf Kosten des Auftraggebers
zurückzuholen, zu dessen Herausgabe sich der Auftraggeber verpflichtet.
8. Erstellung von Software
Die Ausarbeitung individueller Organisationskonzepte und Programme erfolgt nach Art und Umfang der
vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen
und Hilfsmittel. Grundlage für die Erstellung von Individualsoftware ist die schriftliche
Leistungsbeschreibung, die der Auftragnehmer gegen Kostenberechnung aufgrund der ihm zur
Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet bzw. der Auftraggeber zur
Verfügung stellt. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und
Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen.
Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und
Preisvereinbarungen führen.
Wird die Entwicklung von Software geschuldet, erhält der Auftraggeber nur dann das uneingeschränkte
und ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht für das gesamte Ergebnis der
durchgeführten Arbeiten wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Das Nutzungsrecht einer von der Firma Internet Mechanics entwickelten oder gelieferten Software
umfaßt die Nutzung und die Vervielfältigung für den internen Gebrauch des Auftraggebers.
Der Kunde darf Software im übrigen weder als Ganzes noch in Teilen Dritten zugänglich machen.
Die Übergabe von Quellcode erfolgt ebenfalls nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß
Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist der Auftragnehmer
verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Ändert der Auftraggeber die
Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung
möglich wird, kann der Auftragnehmer die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit
der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Auftraggebers oder einer
nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist der
Auftragnehmer berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die
Tätigkeit des Auftragnehmers angelaufenen Kosten und Spesen sind vom Auftraggeber zu
ersetzen.
Vom Auftraggeber gewünschte Schulungen und Erklärungen werden gesondert in Rechnung
gestellt.
9. Gewährleistung
Mängelrügen sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer
Woche nach Erhalt der Lieferung oder Leistung schriftlich geltend zu machen. Verdeckte Mängel
sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Soweit Gegenstand des Auftrages die
Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die
Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Wird eine Mängelrüge nicht
oder nicht rechtzeitig erhoben gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von
Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung,
aufgrund von Mängeln, ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Das Vorliegen eines Mangels
berechtigt den Auftraggeber nicht, den Mangel selbst oder durch einen Dritten beheben zu lassen,
sondern es ist dem Auftragnehmer vorher Gelegenheit zur Verbesserung in angemessener Frist zu geben.
Bei termingerechter und gerechtfertigter Mängelrüge leistet der Auftragnehmer nach
seiner Wahl kostenlose Mängelbehebung oder kostenlosen Ersatz der bemängelten Ware. Die
Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferung. Von der Gewährleistung
ausgeschlossen sind unwesentliche Mängel, die die Funktionstauglichkeit des Produktes nicht
beeinträchtigen bzw. Schäden aus betriebsbedingter Abnutzung und Verschleiß, aus
unsachgemäßem Gebrauch, aus Bedienungsfehlern und fahrlässigem Verhalten des
Auftraggebers.
10. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur, wenn
den Mitarbeitern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Die Haftung für
leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden und
von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen. Insbesondere
sind jegliche Ansprüche bei Ausfall von Datenleitungen oder der Server ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Inhalt, Vollständigkeit, Aktualität usw. übermittelter oder
abgefragter Daten, oder dafür daß sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt,
indem er die Informationen übermittelt. Die Firma Internet Mechanics übernimmt keine Gewähr,
dass die angebotenen Dienste
immer zugänglich sind und dass auf den Rechnern von Internet Mechanics gespeicherte Daten
immer erhalten bleiben.
Wir behalten uns vor, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn Informationen veröffentlicht werden,
die öffentlich Anstoß erregen, Dritte verunglimpfen oder gegen geltendes Recht verstoßen bzw.
unserem Empfinden widersprechen. Erotische und rechtswidrige Inhalte sind absolut unzulässig.
Soweit die Firma Internet Mechanics kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese
jederzeit und ohne Vorankündigungen eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder
Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
Vor Anschluss oder Transport von EDV-technischen Produkten bzw. vor Installation von
Computerprogrammen ist der Kunde verpflichtet, den auf der Computeranlage bereits bestehenden
Datenbestand ausreichend zu sichern, andernfalls er für verlorengegangene Daten sowie für alle
damit zusammenhängenden Schäden die Verantwortung zu tragen hat.
11. Datenschutz
Der Auftragnehmer speichert alle Daten des Kunden soweit dies zur Erfüllung des
Vertragszwecks (auch zu Abrechnungszwecken) erforderlich ist. Diese Daten werden ohne schriftliche
Zustimmung des Kunden nicht weitergegeben. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet
übermittelten und auf den Servern gespeicherten Daten ist der Kunde selbst verantwortlich.
Der Kunde erklärt sich einverstanden, vom Auftragnehmer Werbung und Informationen betreffend
Produkte und Services in angemessenem Umfang per E-Mail zu erhalten. Der Kunde kann diese
Einverständniserklärung jederzeit schriftlich widerrufen.
12. Vertragsrücktritt
Aus wichtigen Gründen, insbesondere bei Eröffnung eines Konkursverfahrens über das
Vermögen des Kunden oder bei Abweisung eines solchen mangels Masse behalten wir uns den
Rücktritt vom geschlossenen Vertrag vor, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze
erfüllt ist. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom geschlossenen Vertrag
zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so sind wir berechtigt, nach eigener Wahl entweder
auf der Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im
letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, eine Stornogebühr in Höhe von 15% des
Bruttorechnungsbetrages zu bezahlen.
Einzelheiten des Zusammenwirkens von Anwendern untereinander auf den Servern und im Netzwerk der
Firma Internet Mechanics können im Wege einer
Benutzerordnung geregelt werden. Verstöße gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen
die Firma Internet Mechanics nach erfolgloser Abmahnung, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
13. Gerichtsstand und Rechtsvorschriften
Zur Entscheidung sämtlicher Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt ohne Rücksicht auf
den Streitwert ausschließlich das nach dem Sitz des Auftragnehmers (Linz) zuständige Gericht
als vereinbart. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird
ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch.
Der Kunde verpflichtet sich, die österreichischen Gesetze auch im internationalen
Datenverkehr über den Auftragnehmer einzuhalten. Der Kunde ist verschuldensunabhängig
verantwortlich für sämtliche Aktivitäten, die von seinem Anschluss ausgehen.
14. Schlussbestimmungen
Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden
Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen
vorsieht.
Eine Aufrechnung von behaupteten Gegenforderungen des Auftraggebers gegen Ansprüche des
Auftragnehmers ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Gegenforderung ist gerichtlich festgestellt
oder vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt worden.
Der Auftraggeber ist bei gerechtfertigter Reklamation
außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines
angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird
hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Sämtliche
Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw.
bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform.
|